Erklärung der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg zur Lohngerechtigkeit im Bereich der Caritas
Hamburger Erklärung zur Lohngerechtigkeit
Seit der Gründung der Regionalkommission Ost erleben die MitarbeiterInnen der Caritas im Erzbistum Hamburg, dass ihre Löhne im Verhältnis zu den Beschlüssen der Bundeskommission deutlich abgesenkt sind – bis auf ein Niveau von 88 % – und dass die Beschlüsse der Bundeskommission grundsätzlich nur mit massiven zeitlichen Verzögerungen umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass in den westdeutschen Regionen die Bundesmittelwerte fast immer ohne Abstriche übernommen werden, besteht im bundesweiten Lohngefüge seit Jahren ein Ost-West-Gefälle, welches sich auch in Schleswig-Holstein und Hamburg niederschlägt.
Dass eine zeitnahe 1:1-Übernahme von Bundesbeschlüssen auch in der Regionalkommission Ost möglich ist, wurde den MitarbeiterInnen bei den Lohnsteigerungen in der Anlage 30 (Ärzte) in den letzten Jahren wiederholt demonstriert. Für MitarbeiterInnen in den Anlagen 2, 31, 32, 33 insbesondere in den unteren Lohngruppen soll für eine angemessene Vergütung angeblich stets kein Geld mehr da sein.
Bei den MitarbeiterInnen im Erzbistum Hamburg ist die Geduld am Ende. Sie haben für ein solches Vorgehen kein Verständnis mehr.
Nach dem Gesetzbuch der Katholischen Kirche (CIC – Can. 1286) haben die Vermögensverwalter denjenigen, die aufgrund eines Vertrages Arbeit leisten, einen gerechten und angemessenen Lohn zu zahlen, so dass sie in der Lage sind, für sich und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen.
Es ist bekannt, dass gerade die unteren Lohngruppen in unserer Gesellschaft von Armut, Kinder- und Altersarmut bedroht sind. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den gerechten Lohn verweigert, ist er mitverantwortlich für die steigende Armut in unserem Land.
Aus Sicht der Mitgliederversammlung der MAVen stellt die Lohnungerechtigkeit im Bereich der RK Ost eine Missachtung der katholischen Soziallehre dar. Vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 1 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ die Dienstgeber ihr Handeln an der Glaubens- und Sittenlehre und an der Rechtsordnung der Katholischen Kirche auszurichten haben, verstoßen die Dienstgeber gegen diese Ordnung.
Die Mitgliederversammlung der MAVen des Erzbistums Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort bei den Lohnverhandlungen der Regionalkommission Ost die Bundesmittelwerte ungekürzt und ohne zeitliche Verzögerung übernommen werden.
Beispiele für zeitliche Verzögerungen der letzten Jahre und das Lohngefälle findet man im Originaltext, der leider nur als PDF verfügbar ist.