Auch nach Ende des einheitlichen Wahlzeitraums kann noch eine MAV gewählt werden. Und: Danke an die Wahlausschüsse!
Nachdem in unserem Bistum bis zum 30. Juni 2017 in den meisten Einrichtungen Mitarbeitervertretungen gewählt wurden, sind uns noch vereinzelt Einrichtungen bekannt, in denen es bisher keine MAV gibt. In diesen Einrichtungen kann auch nach dem einheitlichen Wahlzeitraum eine MAV gewählt werden, wie hier im Katholischen Kinderhaus St. Antonius in Schirgiswalde-Kirschau. Bei einer Mitarbeiterversammlung stelleten wir den Beschäftigten des Hauses die Aufgaben der MAV und die Inhalte der Dienstgemeinschaft im Rahmen des Dritten Weges vor. In ein paar Wochen wird in dieser Einrichtung eine MAV gewählt. Darüber freuen wir uns sehr. Wir als Vorstand der DiAG MAV bedanken uns bei