Foto: Matthias Jäckel

Nachdem in unserem Bistum bis zum 30. Juni 2017 in den meisten Einrichtungen Mitarbeitervertretungen gewählt wurden, sind uns noch vereinzelt Einrichtungen bekannt, in denen es bisher keine MAV gibt.
In diesen Einrichtungen kann auch nach dem einheitlichen Wahlzeitraum eine MAV gewählt werden, wie hier im Katholischen Kinderhaus St. Antonius in Schirgiswalde-Kirschau.
Bei einer Mitarbeiterversammlung stelleten wir den Beschäftigten des Hauses die Aufgaben der MAV und die Inhalte der Dienstgemeinschaft im Rahmen des Dritten Weges vor. In ein paar Wochen wird in dieser Einrichtung eine MAV gewählt. Darüber freuen wir uns sehr.

Wir als Vorstand der DiAG MAV bedanken uns bei allen Wahlausschüssen für die geleistete Arbeit. Wir gratulieren allen Kolleginnen und Kollegen, die in die MAV gewählt worden sind, und wünschen allen für die nun begonnene neue Amtszeit alles Gute.