Einigungsstelle

Einigungsstelle des Bistums Dresden–Meißen

Zuständig nach MAVO §§ 4047:

 

  • auf Antrag des Dienstgebers siehe  45
  • auf Antrag des Dienstgebers bei Streitigkeiten über Versetzung, Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung eines MAV-Mitglieds oder bei Streitigkeiten über die Zusammensetzung der MAV ( 6, 3)
  • bei Streitigkeiten aus dem individuellen Arbeitsrecht (nach Bischof Reinelt 1996) für alle Mitarbeiter, für die kein anderes Gremium zuständig ist, d. h. Mitarbeiter aus dem verfassten Bereich

Adresse

Bischöfliches Ordinariat

Einigungsstelle

Schweriner Str. 27

01067
Dresden

Vorsitz: RA Prof. Dr. Johannes Handschumacher

Ad-Hoc-Beisitzer: je einer