Einigungsstelle des Bistums Dresden–Meißen
- auf Antrag des Dienstgebers siehe 45
- auf Antrag des Dienstgebers bei Streitigkeiten über Versetzung, Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung eines MAV-Mitglieds oder bei Streitigkeiten über die Zusammensetzung der MAV ( 6, 3)
- bei Streitigkeiten aus dem individuellen Arbeitsrecht (nach Bischof Reinelt 1996) für alle Mitarbeiter, für die kein anderes Gremium zuständig ist, d. h. Mitarbeiter aus dem verfassten Bereich
Adresse
Bischöfliches Ordinariat
Einigungsstelle
Schweriner Str. 27
01067 Dresden
Vorsitz: RA Prof. Dr. Johannes Handschumacher
Ad-Hoc-Beisitzer: je einer