Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission – Mitarbeiterseite (ZAK-MAS)

Im System des Dritten Weges gibt es auf Bundesebene die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ehem. Zentral-KODA).

 

Sie ist für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Grundordnung zuständig. Ihre Aufgabe ist die „Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen“.

 

Zuständigkeit der Zentralen Arbeitsrechtliche Kommission

Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission ist damit für alle kirchlichen Einrichtungen in allen deutschen Diözesen und im Bereich des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zuständig, deren Arbeitsvertragsrecht von der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, den Regional-KODAen, Bistums-KODAen sowie Bereichs- und Sonder-KODAen geregelt wird. Inwieweit diese generelle Zuständigkeit von jeder Kommission oder in jeder entsprechenden Ordnung so sichergestellt wird, dass sie auch rechtlich im Arbeitsvertrag der einzelnen Mitarbeitenden greift, ist Sache der jeweiligen Kommission bzw. des zuständigen kirchlichen Gesetzgebers.

 

Aufgabe der Zentralen Arbeitsrechtliche Kommission

Die Angelegenheiten, in denen die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission Beschlusskompetenz hat, sind in § 2 Abs. 1 Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission aufgeführt. Beispielsweise kann sie Öffnungsklauseln in staatlichen Gesetzen ausfüllen, die Folgen bei einem Dienstgeberwechsel regeln oder Regelungen für den kirchlichen Arbeitsschutz erlassen.

 

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zak-mas.de