Die DiAG MAV Dresden-Meißen organisiert regelmäßig Schulungen. Diese richten sich zuerst an Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter im Bistum, aber auch MAV-Mitglieder aus anderen Bistümern sind herzlich eingeladen. Im MAV-Wahljahr führen wir auch Schulungen für Mitglieder der MAV-Wahlausschüsse durch.

Jedes MAV-Mitglied hat nach MAVO § 16 während der Amtszeit Anspruch auf bis zu drei Wochen Arbeitsbefreiung für Schulungen. Die Kosten dafür trägt der Dienstgeber (MAVO § 17).

Die Tagungsheime finden Sie hier. Die Teilnahmebedingungen stehen hier.

Die Übersicht der Kurse und die nächsten Angebote finden Sie hier.

Zum Anmeldeformular hier klicken. Die Anmeldung als PDF zum Ausdrucken: Anmeldung zur Teilnahme an einer MAV-Schulung Nicht vergessen: Antrag gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) auf Teilnahme an einer MAV-Schulung (zum Verbleib beim Dienstgeber)

Kontakt zu den Schulungsbeauftragten: