Kurzarbeit und Corona – einige kurze Ergänzungen
Anknüpfend an unseren Beitrag zum Thema Kurzarbeit gibt es noch einige Ergänzungen, da der Bundesrat am 15.05.2020 dem sogenannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt hat. Dieses sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70%. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7% mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80% bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern auf 87%. Diese Regelung gilt übergangsweise bis zum 31.12.2020. Diese Erhöhung hat natürlich wiederum Auswirkungen auf das im Beitrag angesprochene Thema „Gemeinnützigkeit“. Weiterhin dürfen Kurzarbeiter