Am 27. Juni 2017 fand im Bischöflichen Ordinariat unsere Tagesweiterbildung zur Einführung der neuen Entgelt-Ordnung der Anlagen 31 und 32 AVR ab 1.09.17 statt. Neben Vertretern des Vorstands und der AKMAS nahmen 39 Kolleginnen und Kollegen der Mitarbeitervertretungen teil, erfreulicherweise waren dabei alle vier Krankenhäuser und etliche Altenpflegeeinrichtungen vertreten. Herr Andreas Jaster, langjähriger Vertreter der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission und dort Mitglied des Leitungsausschusses und der Bundeskommission, stellte die neuen P-Gruppen vor und worauf wir als MAVen bei der Überleitung zu achten haben. Der einzelne Mitarbeiter sollte natürlich ebenfalls prüfen, ob die alte und neue Eingruppierung seinen Tätigkeiten entspricht, relevante Abschlüsse berücksichtigt und/oder ggf. eine Höhergruppierung in Frage kommt. Den Antrag auf Höhergruppierung kann nur der Mitarbeiter selbst stellen, dafür hat er ein Jahr Zeit. Beraten dazu kann ihn die MAV. Die Unterlagen dazu stellen wir hier ein mit freundlichen Dank an den Referenten. Wer zusätzliche Informationen sucht, hier der Link zur Homepage der akmas: https://www.akmas.de/geld-und-tarif/
Bei Fragen kann man sich an unsere Vertreter, Eike Schwieger und Jörg Straube, wenden oder an uns Vorstände.

Entgeltordnung Pflege Kurzversion
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FAQ zur Entgeltordnung Pflege
2017-01-26_Beschluss_Tarif_2016-2017_RK-Ost