Anknüpfend an unseren Beitrag zum Thema Kurzarbeit gibt es noch einige Ergänzungen, da der Bundesrat am 15.05.2020 dem sogenannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt hat. Dieses sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70%. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7% mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80% bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern auf 87%. Diese Regelung gilt übergangsweise bis zum 31.12.2020. Diese Erhöhung hat natürlich wiederum Auswirkungen auf das im Beitrag angesprochene Thema „Gemeinnützigkeit“.

Weiterhin dürfen Kurzarbeiter in der Zeit vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.

Denjenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 endet, werden weitere drei Monate Arbeitslosengeld I gewährt.