Die Delegiertenversammlung des Caritasverbands hat in ihrer Tagung im Oktober 2015 die AK-Ordnung geändert. Neu ist, dass zukünftig die Festlegung der Bandbreite (Abweichung nach oben oder unten) nicht mehr in der Verantwortung der Bundes-AK liegt, sondern auf Regionalebene. Dafür wurde die Abweichung jeweils von 20 auf 15 Prozent begrenzt.
Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind paritätisch besetzt. Die Delegiertenversammlung der Caritas ist ein Organ ausschließlich der Arbeitgeberseite.
Quelle: Caritas-Dienstgeber