Was passiert, wenn eine Kirche ihr Selbstbestimmungsrecht nicht wahrnimmt und keine Mitarbeitervertretungssatzung einrichtet? So lange sich alle vertragen, nichts. Doch wenn es Ärger gibt, brauchen die Dienstnehmer einen Beistand. Und den sollen sie sich selbst wählen. Das ist Standard in Deutschland, und das ist auch gut so.
Das Sozialwerk der Johannischen Kirche in Berlin hat versäumt, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Mitbestimmung zuzugestehen. Sie setzt vielmehr auf „ein offenes Ohr“ der Chefs. Jahrelang ging alles gut, aber dann gab es wohl doch einen Konflikt und die Mitarbeiter der Sozialstation Grunewald haben einen Betriebsrat gewählt. Den will der Dienstgeber nun nicht anerkennen, denn: „Wir fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz“. Allerdings sagt er auch: „Eine Mitarbeitervertretung ist bei uns entbehrlich.“
Ganz klar: Irgendeine Form von Mitarbeitervertretung muss es geben, ob nach Betriebsverfassungsgesetz oder nach kirchlichem Recht. Wenn Dienstgeber eines Trägers im Bereich der Freikirchen unter Berufung auf ihre Selbstbestimmung ganz ohne betriebliche Mitsprache auszukommen meint, muss der Gesetzgeber handeln. Die Kollegen der Sozialstation Grunewald haben dazu vielleicht den Anstoß gegeben.
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