OFFENER BRIEF

Eure Exzellenzen, liebe Kolleginnen und Kollegen in Einrichtungen der Caritas, sehr geehrte Damen und Herren,

der Dritte Weg im Arbeitsrecht der Katholischen Kirche basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb einer Dienstgemeinschaft.

“In dem Verfahren müssen sich die Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern zusammensetzen und so lange zusammen bleiben, bis sie eine Gehaltsordnung gefunden haben. Das ist ein sehr starkes System. Ich behaupte sogar, dass es dem anderen in bestimmter Weise überlegen ist. Also, das Verfahren kommt schon zu sehr gerechten Ergebnissen.“

Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin

Wir sehen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienstgeberseite in der Regionalkommission Ost derzeit als nicht mehr existent, die Dienstgemeinschaft gefährdet und den Dritten Weg zunehmend ausgehöhlt.

Wir verstehen nicht, warum die Dienstgeberseite

– die gemeinsamen Sitzungen der Regionalkommission Ost wie am 21.06.2018 vorzeitig im Rahmen einer Auszeit verlässt und nicht an den Verhandlungstisch zurückkehrt,

– die Beschlussfähigkeit der Regionalkommission Ost durch vorzeitiges Verlassen der Sondersitzung am 30.08.2018 verhindert, weil ein rechtswidrig eingebrachter Antrag vom Vorsitzenden nicht angenommen wurde,

– am 18.10.2018 nicht zur gemeinsamen Sitzungen der Regionalkommission Ost anreist und somit die Behandlung von Beschlussvorlagen unmöglich macht,

– ein Gutachten beauftragt, sich diesem noch vor Veröffentlichung verpflichtet, dies der Mitarbeiterseite schriftlich zusagt und sich letztlich nicht mehr daran hält,

– sich am 13.12.2018 nicht an die zuvor vereinbarte Tagesordnung hält und somit die gemeinsame Sitzung zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite erneut verhindert,

– in der Vorbereitung auf die nächste Sitzung der Regionalkommission Ost versucht, einen Antrag einzubringen, der in der August-Sitzung vom Vorsitzenden der RK Mitarbeiterseite schon nicht zugelassen wurde, da er nicht der Beschlussfassung durch die RK Ost bedarf und somit erneut keine gemeinsamen Tagesordnung zu Stande kam.

Eine rote Linie ist überschritten – die Regionalkommission Ost ist seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr handlungsfähig.

Das Zustandekommen einer Sitzung scheitert regelmäßig an der Erstellung einer geeinten Tagesordnung. Seit Monaten versucht die Dienstgeberseite, zwischen ihrem Antrag (Einfrieren des Bemessungssatzes Ost für die Jahressonderzahlung für unbestimmte Zeit auf 75 Prozent) und dem Antrag der Mitarbeiterseite auf Einmalzahlung für die so genannten unteren Lohngruppen in Höhe von 250 Euro eine Verknüpfung herzustellen.

Das Maß ist voll, und wir fragen uns ernsthaft, ob wir uns noch auf dem Dritten Weg befinden oder das Streikrecht wieder neu zu diskutieren wäre.

Der Dritte Weg wird nicht von außen angegriffen, sondern zerlegt sich immer mehr von innen heraus.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in der Region Nord-Ost

Magdeburg, 31. Januar 2019

Offener Brief

Siehe auch Dienstgeber verhindern Einmalzahlung für untere Lohngruppen!