Vom 5. bis zum 7. Februar ließen sich 17 Mitarbeitervertreter*innen aus 14 verschiedenen Einrichtungen zur MAVO schulen.
RA Dr. Norbert Gescher erläuterte anhand von Beispielen, wo eine G-MAV gegründet werden kann, deren Aufgaben und Chancen und, welche Aspekte vor einer Gründung beachtet werden sollten.
In den drei Schulungstagen fanden die MAVO-Paragraphen der Anhörung, Mitberatung und der Zustimmung eine besondere Beachtung. Anhand der MAVO-Kommentierung erklärte Herr Dr. Gescher die Bedeutung der einzelnen Absätze der entsprechenden Paragraphen. Welche Aufgaben sich für die MAVen daraus ergeben, diskutierte er dabei gleich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Am letzten Tag der 3-tägigen Schulung wurde das Thema der Dienstvereinbarung besprochen, u.a., welche Dienstvereinbarungen jede MAV unbedingt abschließen sollte. Anhand von einer konkreten Vorlage wurde auf einzelne Formulierungen hingewiesen, welche gut sind und welche eher nicht verwendet sollten.
Das umfangreiche Paket der Schulungsunterlagen wurde den Teilnehmer*innen am Ende der Schulung übermittelt.
Abgerundet wurde diese Schulung mit schönem sonnigem Wetter und einer abendlichen Stadtführung samt der Besichtigung eines Turmes der Stadt Bautzen.