Wurde auch Ihnen seit dem 1. Juli diesen Jahres ohne Rechtsgrundlage der zusätzliche KZVK-Beitrag vom Lohn einbehalten? Noch ist es sehr wenig Geld, um das es geht. Aber es wird bald mehr sein, und dann kann es passieren, dass Ihr Dienstgeber sich darauf beruft, dass Sie durch Schweigen zugestimmt haben. Wir raten deshalb allen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, Widerspruch einzulegen.
Unser Musteranschreiben müssen Sie nur noch entsprechend anpassen.
Musterschreiben: Widerspruch gegen unberechtigten Einbehalt des zusätzlichen KZVK-Beitrags (.doc)
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer MAV.
Wir danken der ak.mas für die Erarbeitung des Musterschreibens.