In diesem Einführungskurs werden speziell die §§ 26, 27, 33, 34 MAVO näher beleuchtet. Welche allgemeinen Aufgaben habe ich als MAV? Welche Informationen müssen MAV und Dienstgeber einander übermitteln? In welchen Angelegenheiten muss der Dienstgeber unbedingt die Zustimmung der MAV einholen? Was muss die MAV bei einer Einstellung alles beachten?
Leider werden oft nicht alle Paragraphen von den Dienstgebern so angewendet, wie es die MAVO eigentlich vorsieht. Aus diesem Grund wollen wir den Teilnehmern die Angst vor dem Schritt zum KAG nehmen und befassen uns im zweiten Teil dieses Seminars mit den Fragen:
Wie ist die Verfahrensweise am Kirchlichen Arbeitsgericht (KAG)?
Welche Vorschriften und Regeln sind auf dem Weg dahin zu beachten?
Referentin: Margret Nowak (KAB Münster)
Termin: 7.-9. März 2016
Ort: Bischof-Benno-Haus Schmochtitz
Preis p. P. inkl. Vollpension, Übernachtung und Getränke: 290 €
Anmeldung:
Die Anmeldung als PDF zum Ausdrucken: Anmeldung zur Teilnahme an einer MAV-Schulung
Nicht vergessen: Antrag gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) auf Teilnahme an einer MAV-Schulung (zum Verbleib beim Dienstgeber)