Interessanter Artikel: Arbeitsrecht – Facebook-Posting kann den Job kosten – Special – Stiftung Warentest.

Wer seinen Chef oder Kollegen öffent­lich beleidigt, etwa in sozialen Netz­werken, dem kann gekündigt werden. Sogar ohne vorherige Abmahnung.

Übrigens bitten wir genau deshalb auf unserer Facebookseite, dort keine konkreten Anliegen zu posten. Für solche Sachen ist unsere Kontaktseite viel besser geeignet.