Ein Austritt aus der Kirche rechtfertigt die außerordentliche Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht unlängst im Fall eines langjährigen Mitarbeiters der Caritas bestätigt.
mehr lesen Urteil : Wer für die Kirche arbeitet, muss in der Kirche sein – Nachrichten Politik – Deutschland – DIE WELT.