Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit
Veronika Wiederhold, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Beraterin der DiAG MAV Dresden-Meißen beantwortet Fragen, die uns in den letzten Wochen gestellt wurden:
Welche Unterschiede zu Kurzarbeit gilt es zwischen AVR und DVO zu beachten?
Welche Voraussetzungen benötigt der Dienstgeber für Kurzarbeitergeld?
Muss der Dienstgeber Rücklagen bzw. Vermögen einsetzen, um Verdienstausfälle abzudecken, bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird?
Welche Einrichtungen sind von Kurzarbeitergeld ausgenommen?
Was gilt als Einrichtung?
Kann der Dienstgeber verlangen, dass die Dienstnehmer zunächst Urlaub nehmen?
Wie wird überhaupt Urlaub berechnet bei Kurzarbeit?
Müssen zunächst Überstunden abgebaut und/oder Minusstunden aufgebaut werden?
Müssen Flexi-Verträge vorher „heruntergefahren“ werden? Und wie lange vorher?
Welche Fristen bzw. Zeitfenster sind zu beachten?
Kann der Dienstgeber ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung mit der Kurzarbeit beginnen?
Kann der Dienstgeber Fristen für die Zustimmung der MAV verkürzen?
Ist eine Aufstockung durch den Dienstgeber schädlich für seine Gemeinnützigkeit?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für einen Annahmeverzug?
Was sollte die Mitarbeitervertretung unbedingt beachten?