Kategorie: Recht

Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit

Veronika Wiederhold, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Beraterin der DiAG MAV Dresden-Meißen beantwortet Fragen, die uns in den letzten Wochen gestellt wurden:
Welche Unterschiede zu Kurzarbeit gilt es zwischen AVR und DVO zu beachten?
Welche Voraussetzungen benötigt der Dienstgeber für Kurzarbeitergeld?
Muss der Dienstgeber Rücklagen bzw. Vermögen einsetzen, um Verdienstausfälle abzudecken, bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird?
Welche Einrichtungen sind von Kurzarbeitergeld ausgenommen?
Was gilt als Einrichtung?
Kann der Dienstgeber verlangen, dass die Dienstnehmer zunächst Urlaub nehmen?
Wie wird überhaupt Urlaub berechnet bei Kurzarbeit?
Müssen zunächst Überstunden abgebaut und/oder Minusstunden aufgebaut werden?
Müssen Flexi-Verträge vorher „heruntergefahren“ werden? Und wie lange vorher?
Welche Fristen bzw. Zeitfenster sind zu beachten?
Kann der Dienstgeber ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung mit der Kurzarbeit beginnen?
Kann der Dienstgeber Fristen für die Zustimmung der MAV verkürzen?
Ist eine Aufstockung durch den Dienstgeber schädlich für seine Gemeinnützigkeit?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für einen Annahmeverzug?
Was sollte die Mitarbeitervertretung unbedingt beachten?

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Rechtsberater-Newsletter der ak.mas und Vorschlag für eine Muster-Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit

Liebe Kolleg*innen in den Mitarbeitervertretungen, inzwischen sind einige von den Schließungen ihrer Einrichtungen durch die Corona-Pandemie betroffen oder werden es demnächst noch sein. Auch im Bereich der Mitarbeitervertretungen in unserem Bistum Dresden-Meißen dürfte es einige Kolleg*innen in Kitas, Schulen, in der Tagespflege oder in Werkstätten betreffen. Wir veröffentlichen daher hier den Rechtsberater Newsletter der ak.mas und einen Vorschlag für eine Muster-Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit. Rechtsberater Newsletter 2020-02_korr 2020-03-20 Kurzarbeit-Muster-DV Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

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Aktuell: Fragen zu Corona und Arbeit

Liebe Kolleg*innen in den Mitarbeitervertretungen, aus Anlass der Corona-Pandemie haben wir für Euch einige Informationen zusammengestellt. Wir verlinken dabei zu Seiten, die arbeitsrechtliche Fragen beleuchten und zu beantworten versuchen. Hilfreich ist hier vielleicht auch der Link zum Infektionsschutzgesetz. Die DiAG MAV Münster hat mit der KAB einen sehr umfassenden Fragenkatalog erarbeitet, der für Beschäftigte wie auch Mitarbeitervertretungen in Caritas und Kirche interessant sein dürfte. Und auch von den Hamburger DiAG MAV-Kolleg*innen dürfen wir Veröffentlichungen nutzen.

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Schulung 2020-4: Recht haben und Recht bekommen

In der täglichen MAV-Arbeit gibt es oft Situationen, in denen die MAV eine andere Rechtsauffassung hat als der Dienstgeber. In dieser Schulung wird Dr. Gescher den Teilnehmer*innen die einzelnen Schritte erläutern, wie sich eine MAV ihr Recht einfordern kann. Dazu gehört: Wie formuliere ich Anträge und Ablehnungsschreiben richtig? Welche Rechte sieht die MAVO für die MAV vor und wie können diese eingefordert werden? Wo finde ich Urteile des KAG, die die Argumentation der MAV stützen? Wann ist die Einigungsstelle zuständig, wann das KAG? Wie ist die Verfahrensweise am KAG und welche Schritte muss die MAV auf diesem Weg beachten?

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Schade!

Nachdem im Herbst des vergangen Jahres der Antrag der Mitarbeiterseite zur „Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“ von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst in der Kommission gescheitert war, fand auch der inzwischen erarbeitete Vermittlungsvorschlag keine ausreichende Mehrheit in der Kommission. Weiterlesen: http://zentralkoda.de/z-koda/nachrichten/103-sachgrundlose-befristung-die-dritte

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