Am 29. September fanden sich 40 Kolleginnen und Kollegen aus den Mitarbeitervertretungen der gesamten Diözese in Dresden ein, um sich im Saal des Bischöflichen Ordinariates über verschiedene Aspekte des Arbeitsrechtes weiterzubilden. Dabei standen die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen, die Besonderheiten für kirchliche Mitarbeitende, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, „Flexiverträge“, das Kündigungsschutzgesetz und vieles andere mehr im Mittelpunkt. Herrn Rechtsanwalt Martin Treeck aus Plauen gelang es, den doch relativ „trockenen Stoff“ in guter Form an die MAV-Frau bzw. den MAV-Mann zu bringen. Im Gespräch konnten viele Einzelfragen direkt geklärt werden, welche hilfreich für den Alltag in unseren Einrichtungen sind.