Der Arbeitgeber erfüllt seine Pflicht zur Gewährung von Arbeitspausen nicht, wenn er es einer Gruppe von Mitarbeitern überlässt, untereinander eine einvernehmliche Pausenregelung zu treffen, und diese Gruppe keine solche Regelung trifft oder eine getroffene Regelung nicht umsetzt.
Mehr Informationen, auch zu Neuerungen des Arbeitsrechts im Jahr 2015: CMS Hasche Sigle.