Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde
mehr: Schichtarbeiter-Rechte gestärkt: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten – Recht & Steuern – FAZ.