Ein Jahr ist seit der Überleitung in die Anlagen 31 bis 33, AVR vergangen. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen in der Pflege endet damit die monatliche Auszahlung des Leistungsentgelts. Für manche MAV geht jetzt der Ärger erst richtig los.
Die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege leisten täglich großartige Arbeit, sind engagiert und hochmotiviert. Um gerechte und ausgewogene Kriterien zu finden, nach denen die Auszahlung des Leistungsentgelts erfolgen soll, braucht es einen längeren Prozess, in dem Dienstgeber und Dienstnehmer zusammen arbeiten und ihre jeweiligen Ideen und Vorstellungen einbringen.
Hier findet man zwei Musterdienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt, die einmal die monatliche, einmal die jährliche Ausschüttung vorsehen. Bestenfalls gewinnen so alle Beteiligten Zeit, sich umfassend mit dem Thema Leistungsentgelt und/oder Sozialkomponente zu befassen und umsetzbare Vorschläge für ihre jeweilige Einrichtung zu erarbeiten.
Musterdienstvereinbarung bei jährlicher Leistungsentgeltauszahlung
Musterdienstvereinbarung bei monatlicher Leistungsentgeltauszahlung