Kategorie: Schulung

Schulung 2022-3: Die AVR und ihre Regelungen

Ein Seminar mit den Schwerpunkten auf Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, Urlaub und Krankheit sowie den dazu gehörigen gesetzlichen Vorschriften. Datum: 14.03. – 16.03.2022 Ort: Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno Schmochtitz 1 02625 Bautzen Referentin: RA Sarah Kluge In diesem Seminar liegt der Fokus auf Begriffen wie Arbeitszeit, Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden, Ersatzruhetag, Schichtplan. Welche Regelungen zum Urlaub sind zu beachten? Was passiert, wenn Beschäftigte während des Urlaubs erkranken? Welche Vorschriften sind bei der Dienstplangestaltung zu beachten? Und wie kann die MAV die Einhaltung kontrollieren? Die Referentin wird in dieses Seminar Fallbeispiele aus ihrer alltäglichen Arbeit einbinden und die Teilnehmenden können in Gruppenarbeit ihr Wissen

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Schulung 2022-2: „DAS“ Seminar für Vorsitzende und Stellvertreter einer MAV

Welche Aufgaben teilt die MAVO Vorsitzenden und Stellvertretern zu und welche Pflichten ergeben sich daraus? Datum: 07.09. – 09.09.2022 Ort: Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno Schmochtitz 1 02625 Bautzen Referent: Ulrich Richartz Die Ämter des/der Vorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin einer MAV sind in diesen drei Seminartagen im Fokus. Welche Aufgaben teilt die MAVO den Amtsinhaber*innen zu? Welche Aufgaben haben sie den übrigen MAV-Kolleg*innen gegenüber, welche Aufgaben gegenüber dem Dienstgeber? Wie wird eine MAV-Sitzung inhaltlich und organisatorisch optimal vorbereitet? Wie sollten Verhandlungen mit dem Dienstgeber strukturiert werden? Wie organisiert man die alltägliche MAV-Arbeit effektiv und transparent? Über diese und weitere Themen

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Schulung 2022-1: MAVO konkret

Die verschiedenen Beteiligungsrechte der MAVO und wie die MAV diese konkret anwenden kann

Datum: 11. – 13.01.2022
Ort: Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno
Schmochtitz 1
02625 Bautzen
Referent: Wolfgang Schmidt

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Ein rundum gelungenes Seminar…

„Es war so wichtig und gut, dass dieses Seminar stattfand!“ Mit diesem Satz verabschiedete sich einer der 13 teilnehmenden Mitarbeitervertreter*innen, die zu einer dreitägigen Schulung zum Thema „Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“ in das Bischof-Benno-Haus kamen.Hier wurde von Wolfgang Bartels, dem früheren Berater der AKmas, die rechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitszeitkontos, der Rufbereitschaft, der Überstunden und deren Zeitzuschläge, der Ersatzruhetagsregelung, des Urlaubs, der Wechselschichtzulage uvm. unter Beachtung der verschiedenen Anlagen das Wissen und das Know-how für die Dienstplangestaltung vermittelt. Letztendlich ein rundum gelungenes Seminar – das ist das Fazit der Anwesenden, für die es nun gilt, das erlernte Wissen konkret in

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Schulung 2020-4: Recht haben und Recht bekommen

In der täglichen MAV-Arbeit gibt es oft Situationen, in denen die MAV eine andere Rechtsauffassung hat als der Dienstgeber. In dieser Schulung wird Dr. Gescher den Teilnehmer*innen die einzelnen Schritte erläutern, wie sich eine MAV ihr Recht einfordern kann. Dazu gehört: Wie formuliere ich Anträge und Ablehnungsschreiben richtig? Welche Rechte sieht die MAVO für die MAV vor und wie können diese eingefordert werden? Wo finde ich Urteile des KAG, die die Argumentation der MAV stützen? Wann ist die Einigungsstelle zuständig, wann das KAG? Wie ist die Verfahrensweise am KAG und welche Schritte muss die MAV auf diesem Weg beachten?

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Schulung 2020-3: AVR

Dieses Seminar richtet sich besonders an Einsteiger*innen in das Thema „Allgemeine Vertragsrichtlinien“. Ziel ist es, einen Überblick über den Aufbau der AVR und deren Inhalt zu bekommen. Ein Schwerpunkt soll dabei die Eingruppierungs- und Vergütungssystematik der AVR sein. Die Teilnehmer*innen sollen befähigt werden, die Beteiligungsrechte der MAV zur Einstellung und Eingruppierung nach MAVO sachgerecht auszuüben. Fragen und Beispiele aus der praktischen MAV-Arbeit können gern mitgebracht und sollen kollegial beraten werden. Referent: Wolfgang Bartels Zielgruppe: alle Mitarbeitervertreter*innen Termin: 17. bis 19. März 2020 Anmeldung bis: 31. Januar 2020

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