Nach kirchlicher Lehre darf Arbeit nicht die Menschenwürde verletzen, indem sie unsichere Lebensverhältnisse schafft und die Lebens- und Familienplanung einschränkt. Trotzdem hat sich die Praxis, Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund zu befristen, mehr und mehr auch im kirchlichen Bereich eingebürgert. Die Delegierten der BAG MAV rufen die kirchlichen Entscheidungsträger nun dazu auf, ihr personalpolitisches Handeln hinsichtlich sachgrundloser Befristungen nach den Vorgaben der kirchlichen Lehrschreiben auszurichten und solche Befristungen künftig zu unterlassen.
Recht
Noch freie Plätze für unsere Schulungen!
Für unsere ersten beiden Schulungen in diesem Jahr, und zwar zur Einführung in die MAVO, gekoppelt mit einer Einführung in die Verfahrensweise am Kirchlichen Arbeitsgericht vom 7.-9. März 2016 in Schmochtitz sowie für die eintägige Schulung für Kleinst-MAVen am 24. Mai im Ordinariat sind jeweils noch einige Plätze frei. Rechtzeitige Anmeldung sichert die besten davon!
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof mit neuer Besetzung
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) der Deutschen Bischofskonferenz ist für die kommende fünfjährige Amtszeit neu besetzt worden. Mehr lesen: Kirchlicher Arbeitsgerichtshof mit neuer Besetzung
Schulung 2016-2: Seminar für Kleinst-MAVen
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer speziell in der Organisation ihrer MAV-Tätigkeit geschult und motiviert werden. Wie arbeite ich als Mitarbeitervertreter? Wie organisiere ich Versammlungen? Wie komme ich zu Beschlüssen und setze Anträge auf? Alles wird immer im Hinblick auf die Situation als Einer- bzw. Kleinst-MAV behandelt. Dazu sollen Ängste abgebaut und die Mitarbeitervertreter für … Read More
Schulung 2016-1: Einführung MAVO / Verfahrensweise am KAG
In diesem Einführungskurs werden speziell die §§ 26, 27, 33, 34 MAVO näher beleuchtet. Welche allgemeinen Aufgaben habe ich als MAV? Welche Informationen müssen MAV und Dienstgeber einander übermitteln? In welchen Angelegenheiten muss der Dienstgeber unbedingt die Zustimmung der MAV einholen? Was muss die MAV bei einer Einstellung alles beachten? Leider werden oft nicht alle … Read More
AK-Ordnung geändert
Die Delegiertenversammlung des Caritasverbands hat in ihrer Tagung im Oktober 2015 die AK-Ordnung geändert. Neu ist, dass zukünftig die Festlegung der Bandbreite (Abweichung nach oben oder unten) nicht mehr in der Verantwortung der Bundes-AK liegt, sondern auf Regionalebene. Dafür wurde die Abweichung jeweils von 20 auf 15 Prozent begrenzt. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind paritätisch besetzt. … Read More