Der Arbeitgeber erfüllt seine Pflicht zur Gewährung von Arbeitspausen nicht, wenn er es einer Gruppe von Mitarbeitern überlässt, untereinander eine einvernehmliche Pausenregelung zu treffen, und diese Gruppe keine solche Regelung trifft oder eine getroffene Regelung nicht umsetzt. Mehr Informationen, auch zu Neuerungen des Arbeitsrechts im Jahr 2015: CMS Hasche Sigle.
Recht
Zentral-KODA – Bischöfe beschließen Änderung der Rahmen-KODA-Ordnung
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 24. November 2014 eine Änderung der Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung) beschlossen. … Der kirchliche Gesetzgeber reagiert mit der Änderung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikverbot im kirchlichen Dienst und legt fest, dass die Gewerkschaften … Read More
MAVO zum Download
Unsere MAVO auf einzelnen Seiten wird oft gelobt. Jedoch hat man nicht immer Internet. Zum Download und Ausdruck stellen wir darum die aktuelle Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und Ordnung der DiAG MAV im Bistum Dresden-Meißen (Stand 2013) als PDF zur Verfügung. Ein Klick reicht.
Tagesweiterbildung zum Vermittlungsspruch vom 17. Dezember 2013
Wir laden herzlich zur Tagesweiterbildung am 18. Juni 2014 ein. Thema ist der Vermittlungsspruch vom 17.12.2013. Die Weiterbildung findet von 10-16 Uhr im Bischöflichen Ordinariat, Käthe-Kollwitz-Ufer 84, 01309 Dresden, statt. Wir haben relativ viel Platz und müssen deshalb die Teilnehmerzahl nicht begrenzen. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns dennoch die Vorbereitung. Am 17.12.2013 hat der erweiterte … Read More
Urteil: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten.
Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde mehr: Schichtarbeiter-Rechte gestärkt: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten – Recht & Steuern – FAZ.
Schulung „Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“
Die Mitarbeitervertretung hat nach §36 MAVO die Zustimmung für jeden Dienstplan zu geben. Das dafür notwendige Hintergrundwissen, um die Zusammenhänge zwischen kirchlichem und weltlichem Arbeitsrecht zu verstehen, bietet dieses Seminar.