Krank ist krank. Und wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch. Mehr lesen: Wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch | law blog
Urteile
Urteil: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten.
Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde mehr: Schichtarbeiter-Rechte gestärkt: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten – Recht & Steuern – FAZ.
Urlaub, auch für junge Mitarbeiter
Passend zur Urlaubszeit schickt die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Information und Empfehlung, wie junge Mitarbeiter ihren Urlaubsanspruch berechnen und geltend machen können. ak-info RK Ost Juli 2013-1 Auch der Vorstand der DiAG MAV empfiehlt: Dienstplan nehmen, Urlaubstage nachzählen und dann beantragen! Wer nachlesen möchte, kann auch dies gern tun: BAG Urlaubsstaffelung 9 AZR … Read More
Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg
Pressemitteilung Nr. 82/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.
Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg
Pressemitteilung Nr. 81/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht … Read More
Kommentar zum Streikrecht bei Kirchen: Ein gerechtes Urteil – SPIEGEL ONLINE
Noch eine Leseempfehlung: Es ging um die grundsätzliche Frage, ob kirchliches Selbstbestimmungsrecht vor Mitarbeiterrecht gestellt werden darf. Und es ging darum festzustellen, wie fair die Beschäftigungsbedingungen bei der Kirche heute noch sind. via Kommentar zum Streikrecht bei Kirchen: Ein gerechtes Urteil – SPIEGEL ONLINE.