Aus dem Inhalt: RK Ost arbeitet wieder, Gemeinsame Erklärung zur Vergütungsrunde 2012, Umgang mit dem Vermittlungsspruch Download (pdf) RK Ost Info November 2012
Author: DiAG MAV
Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg
Pressemitteilung Nr. 82/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.
Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg
Pressemitteilung Nr. 81/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht … Read More
Kommentar zum Streikrecht bei Kirchen: Ein gerechtes Urteil – SPIEGEL ONLINE
Noch eine Leseempfehlung: Es ging um die grundsätzliche Frage, ob kirchliches Selbstbestimmungsrecht vor Mitarbeiterrecht gestellt werden darf. Und es ging darum festzustellen, wie fair die Beschäftigungsbedingungen bei der Kirche heute noch sind. via Kommentar zum Streikrecht bei Kirchen: Ein gerechtes Urteil – SPIEGEL ONLINE.
Streikrecht: Dorniger Dritter Weg – Inland – FAZ
Das Urteil aus Erfurt ist ein Aufruf an die diakonischen Träger, die von ihnen selbst eingeschlagenen Ab- und Umwege zu verlassen und auf den rechten (Dritten) Weg zurückzukehren. Lesenswert! via Streikrecht: Dorniger Dritter Weg – Inland – FAZ.
Urteil des KAG: Überleitung in Anlage 33 zustimmungspflichtig
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof bestätigt Rechtsposition der akmas. In zwei Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn ging es am 31.08. diesen Jahres um die Frage des Rechtscharakters der Überleitungen von Mitarbeitern in die Anlage 33. Dabei wurde festgestellt: Für die Überleitung von Mitarbeitern in die Anlage 33 ist die Zustimmung der MAV nach § 35 MAVO … Read More