Die Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Dresden-Meißen stimmte am 26. Oktober 2016 mit der „Dresdner Erklärung“ den Hamburger Kolleginnen und Kollegen zu. Diese hatten mit der „Hamburger Erklärung“ auf die weiter ausstehende Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Regionalkommission Ost reagiert. Die Mitgliederversammlung schließt sich der Hamburger Erklärung ausdrücklich an!

Erklärung der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Dresden-Meißen zur Lohngerechtigkeit im Bereich der Caritas

Die Mitgliederversammlung der DiAG MAV Hamburg hat im September die Hamburger Erklärung zur Lohngerechtigkeit verfasst. Dieser Erklärung schließen wir uns heute an!

Seit der Gründung der Regionalkommission Ost erleben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Caritas im Bistum Dresden-Meißen, dass ihre Löhne im Verhältnis zu den Beschlüssen der Bundeskommission deutlich abgesenkt sind – bis auf ein Niveau von 88 %.

In den westdeutschen Regionen werden die Bundesmittelwerte fast immer ohne Abstriche übernommen. In der Regionalkommission Ost kommen die Beschlüsse nur mit erheblicher Verzögerung und abgesenkt zustande oder nur durch ein Vermittlungsverfahren. Einen Ausgleich für die späteren Abschlüsse erhalten die Kolleginnen und Kollegen nicht.

Dass eine zeitnahe 1:1-Übernahme von Bundesbeschlüssen auch in der Regionalkommission Ost möglich ist, wurde den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei den Lohnsteigerungen in der Anlage 30 (Ärzte) in den letzten Jahren wiederholt demonstriert. Für alle anderen Beschäftigten in den Anlagen 2, 31, 32, 33, insbesondere in den unteren Lohngruppen, soll für eine angemessene Vergütung stets kein Geld mehr da sein. 
So erhalten 26 Jahre nach der Wiedervereinigung die Mitarbeiter der Caritas im Osten für die gleiche Arbeit deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen!

Nach dem Gesetzbuch der Katholischen Kirche (CIC – Can. 1286) haben die Vermögensverwalter denjenigen, die aufgrund eines Vertrages Arbeit leisten, einen gerechten und angemessenen Lohn zu zahlen, so dass sie in der Lage sind, für sich und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen.

Selbst der Gesetzgeber hat das erkannt! Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts wurde es im Juni 2016 wieder einmal bestätigt: Über Tarifverträge ausgehandelte Löhne sind über die Pflegesätze zu refinanzieren. Umso unverständlicher ist es daher, dass die Bundesmittelwerte im Bereich der RK Ost nicht übernommen werden.

Es ist bekannt, dass gerade die unteren Lohngruppen in unserer Gesellschaft von Armut, besonders Kinder- und Altersarmut, bedroht sind. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den gerechten Lohn verweigert, ist er mitverantwortlich für die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in unserem Land.

Aus Sicht der Mitgliederversammlung der DiAG MAV stellt die Lohnungerechtigkeit im Bereich der RK Ost der AK eine Missachtung der katholischen Soziallehre dar. Vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 1 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ die Dienstgeber ihr Handeln an der Glaubens- und Sittenlehre und an der Rechtsordnung der Katholischen Kirche auszurichten haben, verstoßen die Dienstgeber gegen diese Ordnung.

Die Mitgliederversammlung der DiAG MAV des Bistums Dresden-Meißen fordert die Verantwortlichen auf, dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort bei den Lohnverhandlungen der Regionalkommission Ost die Bundesmittelwerte ungekürzt und ohne zeitliche Verzögerung übernommen werden. Eine weitere Zunahme des Lohnunterschieds zwischen Ost und West muss verhindert werden!

Beispiele für das Lohngefälle zwischen dem Bundesmittelwert und den Werten der Regionalkommission Ost aus der Tarifrunde 2014:

Gesundheits-  und Krankenschwester  (Anlage 31 EG 7a Stufe 4)

Stand: 1.07.2014 Bundesmittelwert: 2.828,97 € (100 %)
Stand: 1.01.2015 Tarifgebiet West ohne HH: 2.758,25 € (97,5 % = – 70,72 €)
+ 6 Monate Verzögerung: 6 x 89,8 € = 538,80 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Tarifgebiet Ost: 2.645,09 € (93,5 % = – 183,88 €)
+ 6 Monate Verzögerung:  6 x 77,98 € = 467,88 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.03.2015 Bundesmittelwert: 2.904,65 € (100 %)
Stand: 1.10.2015 Tarifgebiet West ohne HH: 2.832,03 € (97,5 % = – 72,62 €)
+ 7 Monate Verzögerung  7 x 73,78 € = 516,46 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.03.2016 Tarifgebiet Ost: 2.715,85 € (93,5 % = -188,80 €)
+ 12 Monate Verzögerung: 12 x 70,76 € = 849,12 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung

Verwaltungsmitarbeiter  (Anlage 3 VG 6b Stufe 5)

Stand: 1.07.2014 Bundesmittelwert: 2.538,90 € (100 %)
Stand: 1.01.2015 Tarifgebiet West: 2.437,34 € (96 % = – 101,56 €)
+ 6 Monate Verzögerung: : 6 x 69,31 € = 415,86 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Tarifgebiet Ost: 2.335,79 € (92 % = – 203,11 €)
+ 6 Monate Verzögerung:  6 x 65,69  € = 394,14 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.03.2015 Bundesmittelwert: 2.616,27 € (100 %)
Stand: 1.10.2015 Tarifgebiet West: 2.511,62 € (96 % = – 104,65 €)
+ 7 Monate Verzögerung  7 x 74,28 € = 519,96 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.10.2016 Tarifgebiet Ost: 2.406,97 € (92 % = – 209,30 €)
+ 7 Monate Verzögerung: 7 x 71,18  € = 498,26 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung

Hilfskraft (Anlage 3 VG 11 Stufe 5)

Stand: 1.07.2014 Bundesmittelwert: 1.791,97 € (100 %)
Stand: 1.01.2015 Tarifgebiet West: 1.666,53 € (93 % = – 125,44 €)
+ 6 Monate Verzögerung: : 6 x 51,63 € = 310,14 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Tarifgebiet Ost: 1.594,85 € (89 % = – 197,12 €)
+ 6 Monate Verzögerung:  6 x 49,92  € = 299,52 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.03.2015 Bundesmittelwert: 1.873,69 € (100 %)
Stand: 1.10. 2015 Tarifgebiet West: 1.723,79 € (92 % = – 149,90 €)
+ 7 Monate Verzögerung  7 x 57,56 € = 402,92 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.10.2016 Tarifgebiet Ost: 1.648,85 € (88 % = – 224,84 €)
+ 7 Monate Verzögerung: 7 x 54,00  € = 378,00 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung

Sozialarbeiter  (Anlage 33, keine Kita, S12 Stufe 5)

Stand: 1.07.2014 Bundesmittelwert: 3.768,21 € (100 %)
Stand: 1.01.2015 Tarifgebiet West: 3.617,48 € (96 % = – 150,73 €)
+ 6 Monate Verzögerung: : 6 x 111,94 € = 671,64  € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Tarifgebiet Ost: 3.466,75 € (92 % = – 301,46 €)
+ 6 Monate Verzögerung:  6 x 102,84  € = 617,04 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.03.2015 Bundesmittelwert: 3.858,65 € (100 %)
Stand: 1.10.2015 Tarifgebiet West: 3.704,30 € (96 % = – 154,35 €)
+ 7 Monate Verzögerung  7 x 86,82 € = 607,74 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung
Stand: 1.10.2016 Tarifgebiet Ost: 3.627,13 € (94 % = – 231,52 €)
+ 7 Monate Verzögerung: 7 x 160,38  € = 1.122,66 € Lohnverlust durch verspätete Erhöhung

Quelle zu Tabellen:
Lambertus Verlag Freiburg, Deutscher Caritasverband (Hg.), AVR Stand 1. März 2014
Lambertus Verlag Freiburg, Deutscher Caritasverband (Hg.), AVR Stand 12. April 2016
Beschlusstext der Bundeskommission der Tarifrunde 2014 unter: https://www.akmas.de/index.php/bundesebene/beschluesse/file/282-2014-10-23%20Beschlusstext%20Tarifrunde%202014

Zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Bundesbeschlüsse in der Regionalkommission Ost in den vorangegangenen Tarifrunden:

2008: 18 Monate;
2010: 12 Monate (1. Erhöhung)  18 Monate (2. Erhöhung);
2012: 18 Monate (1. Erhöhung)  24 Monate (2. Erhöhung);
2013: 10 Monate (1. Erhöhung)  14 Monate (2. Erhöhung);

Nicht nur, dass Beschäftigte im Bereich der Regionalkommission Ost im Vergleich zum Bundesmittelwert zwischen 40 und 230 € weniger im Monat verdienen; sie mussten in der Tarifrunde 2014 durch die Verzögerung auch noch einen Lohnverlust zwischen 300 und 1100 € hinnehmen.