Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 24. November 2014 eine Änderung der Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung) beschlossen.

Der kirchliche Gesetzgeber reagiert mit der Änderung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikverbot im kirchlichen Dienst und legt fest, dass die Gewerkschaften in Zukunft am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen organisatorisch zu beteiligen sind.

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Pressemitteilung der DBK: Bischöfe beschließen Änderung der Rahmen-KODA-Ordnung