Kirchlicher Arbeitsgerichtshof bestätigt Rechtsposition der akmas. In zwei Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn ging es am 31.08. diesen Jahres um die Frage des Rechtscharakters der Überleitungen von Mitarbeitern in die Anlage 33. Dabei wurde festgestellt: Für die Überleitung von Mitarbeitern in die Anlage 33 ist die Zustimmung der MAV nach § 35 MAVO … Read More
Überleitung AVR
Antrag auf Einmalzahlung für Mitarbeiter des Sozial- und Erziehungsdiensts
Allen Mitarbeitern im Sozial- und Erziehungsdienst raten wir, den Antrag auf Einmalzahlung nach Überleitung AVR Anlage 33 zu stellen. Zur Erleichterung stellen wir hier eine Vorlage zur Verfügung: Antrag Einmalzahlung SuE
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