Die gesamten Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung in der zum 1. Januar 2018 gültigen Fassung
Präambel
1 Grundlage und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der Kirche. 2 Diese Sendung umfasst die Verkündigung des Evangeliums, den Gottesdienst und die sakramentale Verbindung der Menschen mit Jesus Christus sowie den aus dem Glauben erwachsenden Dienst am Nächsten. 3 Daraus ergibt sich als Eigenart des kirchlichen Dienstes seine religiöse Dimension. 4 Als Maßstab für ihre Tätigkeit ist sie Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgegeben, die als Dienstgemeinschaft den Auftrag der Einrichtung erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitwirken. 5 Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrags und der kirchlichen Dienstverfassung. 6 Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. 7 Deshalb wird aufgrund des Rechts der katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, unter Bezugnahme auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in ihrer jeweiligen Fassung die folgende Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.
§ 1 a Bildung von Mitarbeitervertretungen
§ 1 b Gemeinsame Mitarbeitervertretung
§ 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 10 Vorbereitungen zur Bildung einer Mitarbeitervertretung
§§ 11 a bis 11 c Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 13 Amtszeit der Mitarbeitervertretung
§ 13a Weiterführung der Geschäfte
§ 13b Ersatzmitglied, Verhinderung des ordentlichen Mitglieds und ruhende Mitgliedschaft
§ 13c Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 14 Tätigkeit der Mitarbeitervertretung
§ 15 Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
§ 16 Schulung der Mitarbeitervertretung und des Wahlausschusses
§ 17 Kosten der Mitarbeitervertretung
§ 18 Schutz der Mitglieder der Mitarbeitervertretung
§ 21 Einberufung der Mitarbeiterversammlung
§ 22 Aufgaben und Verfahren der Mitarbeiterversammlung
IIIa. Sonderregelungen für gemeinsame Mitarbeitervertretungen
§ 22a Sonderregelungen für gemeinsame Mitarbeitervertretungen nach § 1 b
IV. Besondere Formen der Vertretung von Mitarbeitern
§ 24 Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung
§ 25 Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
V. Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung
§ 26 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
§ 27a Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 27c Einrichtungsspezifische Regelungen
§ 28 Formen der Beteiligung, Dienstvereinbarung
§ 28a Aufgaben und Beteiligung der Mitarbeitervertretung zum Schutz schwerbehinderter Menschen
§ 30 Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher Kündigung
§ 30a Anhörung und Mitberatung bei Massenentlassungen
§ 31 Anhörung und Mitberatung bei außerordentlicher Kündigung
§ 34 Zustimmung bei Einstellung und Anstellung
§ 35 Zustimmung bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten
§ 36 Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle
§ 39 Gemeinsame Sitzungen und Gespräche
§ 40 Bildung der Einigungsstelle – Aufgaben
§ 41 Zusammensetzung – Besetzung
§ 42 Rechtsstellung der Mitglieder
§ 48 Wahl und Anzahl der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden
§ 49 Versammlung der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 50 Amtszeit der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden
§ 51 Mitwirkung der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden
§ 52 Mitwirkung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 53 Unbesetzt
§ 55 Zwingende Wirkung