Die DiAG MAV Dresden-Meißen organisiert regelmäßig Schulungen. Diese richten sich zuerst an Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter im Bistum, aber auch MAV-Mitglieder aus anderen Bistümern sind herzlich eingeladen.

Jedes MAV-Mitglied hat nach MAVO § 16 während der Amtszeit Anspruch auf bis zu drei Wochen Arbeitsbefreiung für Schulungen. Die Kosten dafür trägt der Dienstgeber (MAVO § 17).

Die Schulungen werden im Bildungsgut Schmochtitz oder im Klosterhof St. Afra in Meißen stattfinden. Die Teilnahmebedingungen stehen hier.

Anmeldung zu den Schulungen 2026

Schulung 2026-2 MAVO Grundlagen

Schulung 2026-3 Kommunikation

Schulung 2026-4 MAVO-Konkret

Schulung 2026-5 Seminar für Vorsitzende und Stellvertreter einer MAV

Nicht vergessen: Antrag gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) auf Teilnahme an einer MAV-Schulung (zum Verbleib beim Dienstgeber)

Kontakt zu den Schulungsbeauftragten:

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