
Die DiAG MAV Dresden-Meißen organisiert regelmäßig Schulungen. Diese richten sich zuerst an Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter im Bistum, aber auch MAV-Mitglieder aus anderen Bistümern sind herzlich eingeladen.
Jedes MAV-Mitglied hat nach MAVO § 16 während der Amtszeit Anspruch auf bis zu drei Wochen Arbeitsbefreiung für Schulungen. Die Kosten dafür trägt der Dienstgeber (MAVO § 17).
Die Schulungen werden im Bildungsgut Schmochtitz oder im Klosterhof St. Afra in Meißen stattfinden. Die Teilnahmebedingungen stehen hier.
Anmeldung zu den Schulungen 2026
Schulung 2026-2 MAVO Grundlagen
Schulung 2026-4 MAVO-Konkret
Schulung 2026-5 Seminar für Vorsitzende und Stellvertreter einer MAV
Nicht vergessen: Antrag gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) auf Teilnahme an einer MAV-Schulung (zum Verbleib beim Dienstgeber)
Kontakt zu den Schulungsbeauftragten: