Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg

22. November 2012By DiAG MAVRecht, Urteile

Pressemitteilung Nr. 82/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Zweiter Weg Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg

22. November 2012By DiAG MAVRecht, Urteile

Pressemitteilung Nr. 81/12 Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht … Read More

Urteil des KAG: Überleitung in Anlage 33 zustimmungspflichtig

13. November 2012By DiAG MAVAK, Geld, MAV, Recht, Überleitung AVR, Urteile

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof bestätigt Rechtsposition der akmas. In zwei Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn ging es am 31.08. diesen Jahres um die Frage des Rechtscharakters der Überleitungen von Mitarbeitern in die Anlage 33. Dabei wurde festgestellt: Für die Überleitung von Mitarbeitern in die Anlage 33 ist die Zustimmung der MAV nach § 35 MAVO … Read More

Antrag auf Urlaub nach BAG-Urteil

12. November 2012By DiAG MAVRecht, Urlaub

Nachdem die Regionalkommission NordOst für 2013 keinen neuen Beschluss zur Urlaubsregelung getroffen hat, gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor. Allen Mitarbeitern ist nach AGG unabhängig vom Alter Urlaub zu gewähren. Wir raten, den Antrag auf Urlaubsanspruch in der von uns erarbeiteten Form zu stellen: Urlaub 2013