Kategorie: AVR

Wir sehen rot.

Wir sehen rot!

Unter diesem Motto läuft ab sofort eine gemeinsame Aktion der DiAG MAVen Nordost. Damit wollen wir die Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission am 15./16. Dezember in Magdeburg unterstützen und möglichst noch einen Abschluss in der RK Ost in diesem Jahr erreichen!
Hier findet Ihr ein Infoblatt für Eure Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber Unterschriftenlisten und ein Anschreiben dazu. Sammelt Unterschriften, schickt sie an die angegebene Adresse, so dass wir diese am 15. Dezember den Vertretern der Dienstgeber überreichen können.
Wer darüber hinaus noch Material braucht, findet hier Vorschläge für Plakate und Infoblätter zum Verteilen.
Wenn wir nicht endlich in großer Zahl unsere Erwartungen deutlich machen, werden wir in absehbarer Zeit immer weniger Kolleginnen und Kollegen in unseren Einrichtungen haben!

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Tagesweiterbildung zur SuE Aufwertung

Am 27.06.2016 fand eine Tagesweiterbildung zur Aufwertung der Sozial und Erziehungsdienstes statt. Die Schulung konnte kurzfristig im Konferenzzentrum des St. Elisabeth Krankenhaus in Leipzig durchgeführt werden. Es fanden sich über 50 Mitarbeitervertreter /-innen aus den verschiedenen Bistümern Görlitz, Magdeburg, Berlin, Erfurt und Dresden-Meißen ein, um den Ausführungen von Wolfgang Bartels zu folgen. Herr Bartels, der Rechtsberater der RK-Ost MAS, vermittelte den Teilnehmern alle wichtigen Bestandteile, Aspekte und Hintergründe der SuE Aufwertung zum 1. August. Im Anschluss an das Referat hatten die Teilnehmer in einer Frage- und Antwortrunde die Möglichkeit alle Probleme und Unklarheiten beantwortet zu bekommen.

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BAG-MAV: Frankfurter Erklärung zu sachgrundlosen Befristungen bei kirchlichen Rechtsträgern

Nach kirchlicher Lehre darf Arbeit nicht die Menschenwürde verletzen, indem sie unsichere Lebensverhältnisse schafft und die Lebens- und Familienplanung einschränkt. Trotzdem hat sich die Praxis, Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund zu befristen, mehr und mehr auch im kirchlichen Bereich eingebürgert. Die Delegierten der BAG MAV rufen die kirchlichen Entscheidungsträger nun dazu auf, ihr personalpolitisches Handeln hinsichtlich sachgrundloser Befristungen nach den Vorgaben der kirchlichen Lehrschreiben auszurichten und solche Befristungen künftig zu unterlassen.

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Eine gute Kenntnis der AVR bringt Sicherheit für die MAV-Arbeit

Im herrschaftlichen Ambiente des Bildungshauses Schloss Seelingstädt bildeten sich 12 Mitarbeitende von Mitarbeitervertretungen aus den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz weiter. Auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien regeln sich für einen Großteil unserer Einrichtungen alle Beziehungen zwischen den Dienstgebern und den Mitarbeitenden. Eine gute Kenntnis der Inhalte der AVR ist zwingend notwendig für eine gute MAV-Arbeit in den Einrichtungen der Caritas und deren angeschlossenen Einrichtungen. Herr Peters schaffte es in bewährter Weise, die Inhalte mit seiner humorvollen Art gut und verständlich nahe zu bringen. In Kleingruppen übten die Kolleginnen und Kollegen an Praxisfällen, um die erlernten Kenntnisse sicher anwenden zu können.

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Vermittlung? Ja, aber…

Wenn es keine Einigung gibt, gibt es eine Vermittlung. Oder nicht. Oder dann doch, ganz plötzlich, wie jetzt. Allerdings: Fast 25 Jahre nach der friedlichen Revolution und 24 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die „Einigung“ ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich als Dienstnehmer einer Kirche in einem Land sehen und schon ein halbes Arbeitsleben oder länger Entbehrungen auf sich genommen haben, damit es hier weiter geht. Und die Art, wie die Einigung zustande gekommen ist, ist fraglich.

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