Nachdem die Regionalkommission NordOst für 2013 keinen neuen Beschluss zur Urlaubsregelung getroffen hat, gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor. Allen Mitarbeitern ist nach AGG unabhängig vom Alter Urlaub zu gewähren.
Wir raten, den Antrag auf Urlaubsanspruch in der von uns erarbeiteten Form zu stellen: