§ 48 Wahl und Anzahl der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden
§ 49 Versammlung der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 50 Amtszeit der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 51 Mitwirkung der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 52 Mitwirkung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 53 Unbesetzt