IV. Besondere Formen der Vertretung von Mitarbeiterinnen und MitarbeiternRed.2018-04-24T12:02:21+02:00 § 23 Sondervertretung § 24 Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung § 25 Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen