Kategorie: Recht

Urteil des KAG: Überleitung in Anlage 33 zustimmungspflichtig

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof bestätigt Rechtsposition der akmas. In zwei Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn ging es am 31.08. diesen Jahres um die Frage des Rechtscharakters der Überleitungen von Mitarbeitern in die Anlage 33. Dabei wurde festgestellt: Für die Überleitung von Mitarbeitern in die Anlage 33 ist die Zustimmung der MAV nach § 35 MAVO erforderlich. Außerdem im Newsletter: Urteil über Anspruch auf Zulagen für (nicht) ständige Wechselschicht-/ Schichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 8 Abs. 6 Satz 2 TVöD Download: Rechtsberater+Newsletter akmas 07/12 (pdf)

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Antrag auf Urlaub nach BAG-Urteil

Nachdem die Regionalkommission NordOst für 2013 keinen neuen Beschluss zur Urlaubsregelung getroffen hat, gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor. Allen Mitarbeitern ist nach AGG unabhängig vom Alter Urlaub zu gewähren. Wir raten, den Antrag auf Urlaubsanspruch in der von uns erarbeiteten Form zu stellen: Urlaub 2013

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Entgelterhöhung KODA 2012

Regional-KODA Nord-Ost Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.09.2012 – Entgelterhöhung 2012 – In der Sitzung am 13.09.2012 in Schmochtitz hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: Entgelterhöhung

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