Kategorie: AVR

Schulung 2026-1: Basisseminar Arbeitsrecht

Referentin: RA Sarah Kluge Termin: 13.01.2026 – 15.01.2026Preis: 620,- Wie kommen Arbeitsverhältnisse zustande? Welche Inhalte muss ein Arbeitsvertrag haben? Was hat es mit dem Direktionsrecht auf sich? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus meinem Arbeitsvertrag? Welche Rolle spielt dabei die MAV?Grundkenntnisse aus dem Basisseminar MAVO sind wünschenswert. Sie können sich über dieses Kontaktformular anmelden. Ihre Daten werden dabei an das Bischof-Benno-Haus übermittelt. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden. Nicht vergessen: Antrag gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) auf Teilnahme an einer MAV-Schulung (zum Verbleib beim Dienstgeber)

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Schulung 2022-3: Die AVR und ihre Regelungen

Ein Seminar mit den Schwerpunkten auf Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, Urlaub und Krankheit sowie den dazu gehörigen gesetzlichen Vorschriften. Datum: 14.03. – 16.03.2022 Ort: Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno Schmochtitz 1 02625 Bautzen Referentin: RA Sarah Kluge In diesem Seminar liegt der Fokus auf Begriffen wie Arbeitszeit, Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden, Ersatzruhetag, Schichtplan. Welche Regelungen zum Urlaub sind zu beachten? Was passiert, wenn Beschäftigte während des Urlaubs erkranken? Welche Vorschriften sind bei der Dienstplangestaltung zu beachten? Und wie kann die MAV die Einhaltung kontrollieren? Die Referentin wird in dieses Seminar Fallbeispiele aus ihrer alltäglichen Arbeit einbinden und die Teilnehmenden können in Gruppenarbeit ihr Wissen

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Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit

Veronika Wiederhold, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Beraterin der DiAG MAV Dresden-Meißen beantwortet Fragen, die uns in den letzten Wochen gestellt wurden:
Welche Unterschiede zu Kurzarbeit gilt es zwischen AVR und DVO zu beachten?
Welche Voraussetzungen benötigt der Dienstgeber für Kurzarbeitergeld?
Muss der Dienstgeber Rücklagen bzw. Vermögen einsetzen, um Verdienstausfälle abzudecken, bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird?
Welche Einrichtungen sind von Kurzarbeitergeld ausgenommen?
Was gilt als Einrichtung?
Kann der Dienstgeber verlangen, dass die Dienstnehmer zunächst Urlaub nehmen?
Wie wird überhaupt Urlaub berechnet bei Kurzarbeit?
Müssen zunächst Überstunden abgebaut und/oder Minusstunden aufgebaut werden?
Müssen Flexi-Verträge vorher „heruntergefahren“ werden? Und wie lange vorher?
Welche Fristen bzw. Zeitfenster sind zu beachten?
Kann der Dienstgeber ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung mit der Kurzarbeit beginnen?
Kann der Dienstgeber Fristen für die Zustimmung der MAV verkürzen?
Ist eine Aufstockung durch den Dienstgeber schädlich für seine Gemeinnützigkeit?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für einen Annahmeverzug?
Was sollte die Mitarbeitervertretung unbedingt beachten?

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Schulung 2020-3: AVR

Dieses Seminar richtet sich besonders an Einsteiger*innen in das Thema „Allgemeine Vertragsrichtlinien“. Ziel ist es, einen Überblick über den Aufbau der AVR und deren Inhalt zu bekommen. Ein Schwerpunkt soll dabei die Eingruppierungs- und Vergütungssystematik der AVR sein. Die Teilnehmer*innen sollen befähigt werden, die Beteiligungsrechte der MAV zur Einstellung und Eingruppierung nach MAVO sachgerecht auszuüben. Fragen und Beispiele aus der praktischen MAV-Arbeit können gern mitgebracht und sollen kollegial beraten werden. Referent: Wolfgang Bartels Zielgruppe: alle Mitarbeitervertreter*innen Termin: 17. bis 19. März 2020 Anmeldung bis: 31. Januar 2020

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Dritter Weg im Osten gefährdet? ak.mas und DiAGen Nordost schreiben offenen Brief

OFFENER BRIEF Eure Exzellenzen, liebe Kolleginnen und Kollegen in Einrichtungen der Caritas, sehr geehrte Damen und Herren, der Dritte Weg im Arbeitsrecht der Katholischen Kirche basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb einer Dienstgemeinschaft. “In dem Verfahren müssen sich die Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern zusammensetzen und so lange zusammen bleiben, bis sie eine Gehaltsordnung gefunden haben. Das ist ein sehr starkes System. Ich behaupte sogar, dass es dem anderen in bestimmter Weise überlegen ist. Also, das Verfahren kommt schon zu sehr gerechten Ergebnissen.“ Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin Wir sehen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienstgeberseite

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