„Das kommt darauf an“ war das heimliche Motto unserer ersten Schulung in diesem Jahr. Vom 13.-15.03.2023 ließen sich 26 MAV-Mitglieder zum Allgemeinen Arbeitsrecht schulen. Referent war RA Martin Treeck, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist. Er referierte zu den verschiedenen Gesetzen, die uns in der MAV-Arbeit immer wieder beschäftigen. Martin Treeck spannte den Bogen vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz über Mutterschutzgesetz zu Abmahnung und Kündigungsschutzgesetz. Dabei führte er das Bürgerliche Gesetzbuch an, europäische Rechtsprechung und Urteile des Bundesarbeitsgerichts. Er brachte immer wieder für alle verständliche Beispiele und ließ die reichlichen Fragen der Teilnehmenden zu. Was ein Pferd mit einem Arbeitsvertrag zu tun haben kann oder ob „Ossi“ tatsächlich eine Diskriminierung im Sinne des AGG darstellt – das alles und mehr konnten die Teilnehmenden erfahren. Der Satz „das kommt darauf an“ fiel dabei sehr oft und veranschaulicht die Grundhaltung eines Juristen, das kommt darauf an nach Prüfung aller Fakten, Informationen und Vorschriften.
Referent und Schulungsteilnehmende waren sich am Ende einig: Wiederholung unbedingt gewünscht!