PRESSEMITTEILUNG Montag, 18. November 2013 30.000 Caritas-Mitarbeiter erhalten bis zu 14 Prozent weniger Geld als West-Kollegen Einsparungen für Caritas-Arbeitgeber in zweistelliger Millionenhöhe Berlin. Mitarbeiter der Caritas in den neuen Bundesländern müssen sich von einer Ost-West-Angleichung verabschieden. Auch die Beschäftigten in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein müssen deutliche Einbußen hinnehmen. Das stellt jetzt die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost nach Scheitern der Verhandlungen zur Umsetzung der Tarifrunde 2012/2013 fest. Für die meisten Beschäftigten sinken die Realeinkommen. Für die Mitarbeiterseite steht fest: Allein die bisherige Verzögerung bei der Tarifübernahme bedeutet für die Arbeitgeberseite Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe. Statt der durchschnittlich 6,42 Prozent Lohnsteigerung auf Bundesebene bot die Arbeitgeberseite je nach Berufsgruppe unterschiedlichste Vergütungsanpassungen bis hin zur Nullrunde für die so genannten „Unteren Lohngruppen“ an. Nach dem Willen der Arbeitgeber soll für eine ledige Pflegehelferin, in der so genannten „Unteren Lohngruppe“, keine Lohnerhöhung erfolgen. Mit dem für die Branche üblichen 30-Stunden-Vertrag, verdient die Pflegehelferin aktuell in der Region ca. 1.360 Euro brutto. Damit bleibt diese Mitarbeiterin gezwungen, staatliche Transferleistungen in Form von Wohngeld oder ergänzender Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. „Aktuell verdient eine vollzeitbeschäftigte Altenpflegerin bei der Caritas in Magdeburg mindestens 350 Euro brutto weniger als eine Altenpflegerin in Braunschweig. Das sind über 10 Prozent Differenz“, sagt Hubert Garski, Vorsitzender der Regionalkommission Ost. „Demgegenüber haben sich die durchschnittlichen Tarifgehälter aller Arbeitnehmer in den Neuen Bundesländern bis auf 3 Prozent der Westvergütung angenähert“, so Garski. Caritas-Ärzte im Norden und Osten liegen inzwischen zwei Vergütungsrunden hinter den bundesweit angewandten Gehältern des Tarifes des Marburger Bundes zurück. Für Beschäftigte in Krankenhäusern soll es nach dem Willen der Arbeitgeber fünf verschiedene Erhöhungen zwischen 0 Prozent und 6,3 Prozent geben, wobei nochmals zwischen dem Land Hamburg und dem Rest der Region unterschieden wird. „Tatsächlich betreffen die höchsten Verluste nicht die „Unteren Lohngruppen“ in den neuen Bundesländern“, erklärt Hubert Garski. Ausgerechnet die Mitarbeiter in den mittleren „alten“ Vergütungsgruppen seien benachteiligt. „Gerade Mitarbeiter mit mittlerer Qualifikation, die beispielsweise in Berlin in den Verwaltungen und in den Medizinisch-Technischen Diensten tätig sind, erhalten weniger Geld“, so Garski. Hier betrage die Differenz aktuell 13,82 Prozent, da in Berlin noch immer der fortgeschriebene BAT Bund/Land mit einer anderen Tabellenstruktur bestehe. Nach 18 Monaten ergebnisloser Verhandlungen und Vermittlungen bei der Caritas steht der Sonderweg der Katholischen Kirche im Arbeitsrecht für den Norden und Osten vor dem Scheitern. __________________________________________________________________________________________ KONTAKTE Andreas Jaster Anja Stoiser Pressesprecher Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Regionalkommission Ost Deutscher Caritasverband e.V. Deutscher Caritasverband e.V. Telefon: +49 30 67 96936 – 32 Mobil: +49 173 235 48 11 Mobil: +49 151 65 85 15 11 Mail: anja.stoiser@caritas.de ak.mas Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) gestaltet gemeinsam mit den Dienstgebern auf dem Dritten Weg der katholischen Kirche das Arbeitsrecht für die rund 500.000 Beschäftigten der Caritas in der Bundesrepublik Deutschland. Das geschieht auf Bundesebene sowie in sechs Regionalkommissionen. Die Regionalkommission Ost ist zuständig für die Festsetzung der Vergütungshöhe in den (Erz-)Bistümern Berlin, Hamburg, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg.