Sitzung vom 11.-14.11.2013 Auswirkungen für die Beschäftigten in Info Regionalkommission Ost der Regionalkommission Ost Die bisherigen Vergütungen bleiben, trotz ständig steigender Belastungen, unverändert. Zudem steht 2014 die nächste Tarif- runde auf Bundesebene an. Das Gehaltsniveau sinkt in einzelnen Bereichen auf bis zu 14% unter das Niveau des Referenztarifes TVöD und der übrigen fünf Caritasregionen. Das Ost-West-Gefälle nimmt erstmals im vier- undzwanzigsten Jahr nach dem Mauerfall wieder deutlich zu und auch der „Westen im Osten“ (Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin) fällt deutlich zurück. Daran hätte auch ein Erfolg der Schlichtung wenig geändert. Die Ursachen liegen vornehmlich in der fehlenden Bereitschaft der Caritas-Arbeitgeber in der Region Ost, in Zusammenarbeit mit den anderen Wohlfahrtsverbänden eine auskömmliche Refi- nanzierung ihrer Einrichtung zu erreichen. Oftmals werden die auch jetzt schon bestehenden Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. … lesen Sie weiter auf den folgenden Seiten … Vermittlung gescheitert - Tarifübernahme misslungen Erneut misslingt der Versuch einer Tarifübernahme - nach fast eineinhalb Jahren Verhandlungen - in der Regionalkommission Ost (RK Ost), diesmal gründlich. Damit bleiben rund 30.000 Be- schäftigte der Caritas in den (Erz-)Bistümern Berlin, Hamburg, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg weiterhin ohne jede Vergütungserhöhung. Beschluss der Bundeskommission bereits in den anderen fünf Regionen der Caritas umgesetzt Am 28. Juni 2012 einigt sich die Bundeskommission auf die Über- nahme des Tarifabschlusses des Marburger Bundes/VKA für 2012 und erhöht die mittleren Werte für alle übrigen Beschäftigten zum 1. Juli 2012 um 3,5%, zum 1. November 2012 um weitere 1,4% und zum 1. Februar 2013 um weitere 1,4%. Auch der Ur- laubsanspruch wird wie im TVöD neu geregelt. Diese Beschlüsse müssen nun in den sechs Regionen umgesetzt werden. In der Summe ergibt dies eine Steigerung um 6,42%, die in den übrigen fünf Regionen der Caritas bereits Wirklichkeit geworden ist. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Auswirkungen für die Beschäftigten in der Regionalkommission Ost Zwar gibt es einzelne regionale Versuche (z.B. Krankenhäuser in Schleswig-Holstein oder Sozialstationen in Ber- lin/Brandenburg), die erzielten Ergebnisse sind aber bisher gering. Die Arbeitnehmerseite in der RK Ost bot hier in der Ver- gangenheit mehrfach ihre Unterstützung an, jedoch stieß dieses bisher auf taube Ohren. Auch der bereits bestehende Min- destlohn in der Pflege löst das Problem bislang nicht. Bleibt es dabei, werden die Realeinkommen in den sozialen Berufen mit Ausnahme der Ärzte weiter sinken. Dies trotz steigenden Bedarfs an Pflege, Betreuung und Beratung. Für die Caritas-Arbeitgeber ist es offenbar leichter, in die Taschen der Mitarbeiter zu greifen, als fehlende Gelder von Kas- sen, Gemeinden und Politik einzufordern. Lagen die durchschnittlichen Tarifeinkommen in den neuen Bundesländern 1991 40% unter den Einkommen West, so ha- ben sie sich im Jahr 2012 bis auf 3% angenähert. Nur die Tarifeinkommen in den sozialen Berufen sind diesem Trend nicht gefolgt. Hier nimmt der Abstand nach Jahren der Annäherung wieder deutlich zu. Die Folgen werden bald zu spüren sein: Nachwuchsmangel und Abwanderung trotz steigenden Bedarfs. Die Politik muss handeln. Wir Arbeitnehmervertreter in der RK Ost fordern eine angemessene Beteiligung an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland und einen Mindestlohn, der staatliche Transferleistungen unnötig macht und Altersarmut vermeidet. Wir wollen keine Almosen. Der dritte Weg in der Region Ost und damit der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht sind an ihre Grenzen gestoßen. Lö- sungen, die nicht erneut zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, sind derzeit nicht in Sicht. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Schwierige Verhandlungen In der RK Ost begannen im August 2012 die Verhandlungen, die teilweise vom Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kom- mission moderiert wurden. Im November 2012 einigt sich die Kommission auf einen Zeitrahmen. Bis zum 30. April 2013 sollen die Verhandlungen abgeschlossen und die Kommission zu einem geeinten Ergebnis gekommen sein. Bald zeigt sich, dass die Positionen und Wünsche der beiden Seiten höchst unterschiedlich sind: Während die Arbeitneh- merseite das Ziel anstrebt, die Erhöhungen voll umzusetzen, damit der bereits bestehende Abstand zu den übrigen Regio- nen nicht noch größer wird, verfolgen die Arbeitgeber völlig andere Ziele… Sie wollen die bisher bundesweit relativ weitgehend einheitlichen Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas in Sparten zerlegen und keinesfalls die vorgegebenen Erhöhungen übernehmen. Darüber hinaus sollen auch die falschen Zahlenwerte und die rechtswidrigen Bestandteile (Besitzstandsabschmelzung, Hemmung des Stufenaufstiegs) aus dem Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses vom 12.12.2011 weiterhin Bestand haben. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Die Wunschvorstellungen der Arbeitgeber Anlage 30 AVR (Ärzte) Der Tarifabschluss des Marburger Bundes/VKA für 2012 soll verspätet zum 1. Januar 2013 voll übernommen werden, je- doch ohne die von der Bundeskommission festgelegten Einmalzahlungen. Anlage 31 (Pflege im Krankenhaus) wird ersetzt durch Sparte Krankenhaus Für alle Mitarbeiter in den Krankenhäusern der Region Ost soll es eine stufenweise Erhöhung mit Verzögerungen in drei Stufen geben, jeweils zum 1. Juli 2013, zum 1. Januar 2014 und zum 1. Juli 2014 um jeweils 1,4%. Ausgenommen bleiben die Ärzte (s. Anlage 30) und die „Unteren Lohngruppen“. Die unteren Lohngruppen meinen Mitarbeiter in der Pflege in den Vergütungsgruppen Kr 3a und Kr4a sowie Mitarbeiter in der Anlage 2 in den Vergütungsgruppen 9a bis 11/12. Diese sollen keine Erhöhungen erhalten und eine Absenkung um 20% erfahren. Die Steigerungen, die gleichermaßen in den neuen und alten Bundesländern der Region Ost gelten sollen, bleiben mit 4,26% deutlich hinter den Erhöhungen der anderen Regionen (6,42%) zurück. Anlage 32 (Pflege in der ambulanten und stationären Altenhilfe) wird ersetzt durch Sparte Altenhilfe Alle Mitarbeiter in der stationären und ambulanten Altenhilfe erhalten keinerlei Vergütungssteigerung. Für die Mitarbeiter in den Diözesen Dresden-Meißen und Görlitz soll dies sogar bis zum Ende des Jahres 2016 gelten. Absenkung der unteren Lohngruppen (wie Sparte Krankenhaus) um 20%. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Anlage 33 (Sozial- und Erziehungsdienst) wird ersetzt durch zwei Sparten: Sozial- und Erziehungsdienst und Behindertendienst und neu die Sparte Kindertagesstätten Nullrunde für alle Mitarbeiter in der neu geschaffenen Sparte Sozial- und Erziehungsdienst und Behindertenhilfe. In der Sparte Kindertagesstätten sollen die Beschäftigten wie in der Sparte Krankenhaus dreimal 1,4% Steigerung erhalten. Ausgenommen davon sind die unteren Lohngruppen, also vermutlich die in S 2 eingruppierten Mitarbeiter, sowie Mitarbeiter der Anlage 2 Vergütungsgruppen 9a bis 11/12. Absenkung der unteren Lohngruppen um 20%. Anlage 2 wird den jeweiligen Sparten zugeordnet Die in der Anlage 2 eingruppierten Mitarbeiter werden den jeweiligen Sparten (Krankenhaus, Altenhilfe etc.) zugeordnet und erhalten die dort genannten Änderungen. Das bedeutet, dass jeder Mitarbeiter nur die Erhöhungen erhält, die in der jeweiligen Einrichtungsart vorgesehen sind. Mitarbeiter, die nicht einer Sparte zugeordnet werden können (z.B. Verwaltungsmitarbeiter in den Caritasverbänden), sollen keine Vergütungserhöhungen erhalten. Auch hier Absenkung der unteren Lohngruppen (VG 9a – 11/12) um 20%. Anlage 7 (Auszubildende) Keine Erhöhungen in der Anlage 7 Anlage 2 d (Rettungsdienst) wird ersetzt durch Sparte Rettungsdienst Mitarbeiter der Sparte Rettungsdienst sollen wie in der Sparte Krankenhaus dreimal 1,4% erhalten. Ausgenommen davon sind die Rettungsdienste in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen Anhalt (Nullrunde). Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Gegenforderung der Arbeitnehmerseite Gegen diesen Horrorkatalog setzte die Mitarbeiterseite eine einfache Forderung: 1:1-Übernahme der mittleren Werte des Bundes für alle Beschäftigten der Region Ost. Vollständige Ost-West-Angleichung. Beibehaltung der bundesweiten Struktur der AVR. Gespräche und Verhandlungen Bis zum Ende der vereinbarten Frist Ende April 2013 fanden zahlreiche Verhandlungsrunden in großer und kleiner Besetzung statt. Trotz einiger Annäherungen blieben die Differenzen insgesamt zu groß, um zu einem geeinten Ergebnis zu kommen. Anrufung des Vermittlungsausschusses In der Sitzung der RK Ost am 30. April 2013 wurde über die Anträge beider Lager abgestimmt. Da kein Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen erhielt, riefen beide Seiten den Vermittlungsausschuss an. Auch im sechsten Jahr ihres Bestehens konnte die RK Ost keinen eigenen Beschluss zu einer Tarifübernahme erreichen. Ergebnis des einfachen Vermittlungsverfahrens Nach der Sommerpause wurde der Kommission in der Sitzung am 6. September 2013 ein Vermittlungsvorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Er verfehlte die notwendige Dreiviertel-Mehrheit nur knapp. Anschließend wurde der erweiterte Vermittlungsausschuss angerufen. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Der gescheiterte Vermittlungsvorschlag (Eckpunkte) in Kürze: Anlage 30: Übernahme des Tarifabschlusses MB/VKA zum 1.1.2013 ohne Einmalzahlung Anlage 31: Tarifsteigerung um 4,7% in 2 Stufen zum 1.7.2013 und 1.1.2014 mit Ausnahme Bundesland Hamburg (hier: 6,3%) und untere Lohngruppen (Null) Anlage 32: Tarifsteigerung um 3,0% in zwei Stufen (Termine wie Anlage 31) mit Ausnahme Bundesland Sachsen und untere Lohngruppen (Null). Sachsen: 3.0% erst zum 1.7.2014 Anlage 33: Nur Kindertagesstätten: Tarifsteigerung um 5,10% in zwei Stufen (Termine wie Anlage 31) mit Ausnahme untere Lohngruppen (Null) Übrige Bereiche: Tarifsteigerung um 3,0% in zwei Stufen (Termine wie Anlage 31) mit Ausnahme untere Lohngruppen (Null). Anlage 2: Tarifsteigerung um 3,5% zum 1.1.2014 mit Ausnahme untere Lohngruppen (VG 9 – 12) (Null). Gilt ebenfalls für die Anlagen 2a, 2b, 2c, 2d, 3, 3a und Anhang C (Sonderregelung Berlin) außer H-Gruppe. Anlage 7: Erhöhung um 3,0% in zwei Stufen (Termine wie Anlage 31) Anlage 14: Neue Urlaubsregelung (29 Tage/30 Tage ab 55 mit Besitzstand ab 40. Lebensjahr) ab 1.1.2013 H-Gruppen (nur in Berlin): 3,0% in zwei Stufen wie vor. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Dieser Vorschlag bedeutet den Verzicht auf Sparten, zerfleddert die AVR durch unterschiedliche prozentuale Erhöhungen und Auszahlungszeitpunkte in den einzelnen Anlagen aber weiter. Viele Mitarbeiter erhalten trotz Steigerung nicht einmal einen Ausgleich für die Inflation der Jahre 2012 und 2013 und erleiden Reallohnverluste. Besonders eklatant ist dieser Verlust bei den unteren Lohngruppen, die nichts erhalten sollen. Nachdem die Bundeskommission in der Vergangenheit die unteren Lohngruppen abgesenkt hatte, stellten die Arbeitgeber der Region schon den Verzicht auf die beantragte (insgesamt sittenwidrige) 20%-ige Absenkung der unteren Lohngruppen als schmerzliches Zugeständnis dar. Unbeachtet blieb im Vermittlungsvorschlag, dass durch die Folgen der rechtswidrigen Besitzstandsabschmelzung zahlreiche Beschäftigte nur den halben Erhöhungsbetrag erhalten. Kurz vor dem Ende des Urlaubsjahres 2013 sollte rückwirkend die neue Urlaubsregelung in Kraft treten. Auch für die Verzögerungen bei der Übernahme sah der Vorschlag keinerlei Kompensation vor. Das erweiterte Vermittlungsverfahren Trotz erheblicher Kritik an dem ersten Vermittlungsvorschlag aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und der Vorlage neuer Daten blieb die Arbeitgeberseite im Verfahren stur und unbeweglich. Neue Vorschläge, die sowohl vom mitarbeiterseitigen Vorsitzenden und anderen Mitgliedern gemacht wurden, fanden keinen Widerhall oder wurden mit unzumutbaren Gegenforderungen beantwortet. So kam es, wie es kommen musste: In der abschließenden Sitzung des erweiterten Vermittlungsausschusses am 7. November 2013 konnten die beiden Vorsitzenden keinen geeinten Vorschlag unterbreiten. Damit war das erweiterte (Zwangs-) Schlichtungsverfahren gescheitert und endete ergebnislos. Sitzung vom 11.-14.11.2013 Info Regionalkommission Ost Die anschließende Sitzung der RK Ost am 13. November 2013 in Berlin Noch einmal versuchten die Arbeitgeber den bereits gescheiterten Vermittlungsvorschlag der ersten Stufe, nun in einer erst am Morgen des Sitzungstages vorgelegten Langtextfassung, zur Abstimmung zu bringen. Dieser Antrag erhielt aber in geheimer Abstimmung nur die Hälfte der Stimmen, die vermutlich alle aus dem Arbeitgeberlager stammten. Anschließend stimmte die Kommission über weitere Anträge ab: Ein Antrag der Arbeitnehmerseite auf befristete Übertragung der Beschlusskompetenz für die Tarifrunde 2012/13 auf die Bundeskommission fand nicht die erforderliche einfache Mehrheit. Ein Antrag der Arbeitnehmerseite auf Übernahme des aktuellen Tarifabschlusses Marburger Bund/VKA für das Jahr 2013 scheiterte ebenfalls. Ein neuer Antrag vom Juni 2013 auf Streichung rechtswidriger Bestandteile (Stufenaufstiegshemmung und Besitzstandsabschmelzung) aus dem Zwangsschlichtungsspruch 2011 erhielt nur die Stimmen der Arbeitnehmerseite und wurde von dieser in die Vermittlung überwiesen. Einem Antrag zur Bildung eines Ausschusses „Untere Lohngruppen“ der Arbeitnehmerseite wurde zugestimmt. Weiterhin tagten in viel zu engem zeitlichem Rahmen diverse Unterkommissionen, was für die betroffenen Mitarbeiter oftmals trotz nicht erfolgter Tarifsteigerung noch den ganzen oder teilweisen Verzicht auf Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung brachte.