Urteil: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten.

19. April 2014By Simone Blumentritt-JescheRecht, Urteile

Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde mehr: Schichtarbeiter-Rechte gestärkt: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten – Recht & Steuern – FAZ.