Trifft ein Rechtsträger im Geltungsbereich der Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Dresden-Meißen die Entscheidung, eine Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III anzustreben, so ist beim Generalvikar, unter schriftlicher Darlegung der Gründe, die Genehmigung zur Einleitung der dafür nötigen Schritte einzuholen.