Arbeitgeber können Betriebsratsmitgliedern nur außerordentlich, das heißt aus wichtigem Grund, kündigen. Was aber, wenn der Arbeitgeber wegen Umstrukturierung eine außerordentliche Änderungskündigung ausspricht? Mehr lesen: Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds Das gilt genauso für MAV-Mitglieder.