Die deutschen Bistümer ordnen ihre „Kirchliche Zuversorgungskasse“ neu. Die Kasse ist für die betriebliche Altersversorgung zuständig und war wegen der Niedrigzinsen finanziell unter Druck geraten.

Auch die Finanzierung wurde geändert. Bislang trugen die Dienstgeber die Beiträge allein, jetzt sind die Dienstnehmer beteiligt. Mehr Infos zum neuen Modus bietet die ak.mas.

Übrigens: Der entsprechende Beschluss ist in unserer Region Ost noch nicht umgesetzt. Trotzdem ziehen viele Dienstgeber schon den Dienstnehmeranteil vom Lohn bzw. Gehalt ab.

Quelle: D: Reform bei der kirchlichen Altersversorgung – Radio Vatikan